Bodenseepatente
Kategorie A

Für nicht gewerblich geführte Fahrzeuge mit Maschinenantrieb von mehr als 4,4 kW Leistung ist ein Schifferpatent der Kategorie A erforderlich.
Kategorie D
Für Segelfahrzeuge mit mehr als 12 m2 Segelfläche ein Schifferpatent der Kategorie D
erforderlich.
Kategorien A und D
Für Segelfahrzeuge mit Maschinenantrieb, dessen Leistung 4,4 kW übersteigt, werden Berechtigungen der Kategorien A und D benötigt.
Das Mindestalter für die Erteilung der Berechtigung beträgt bei Kategorie A 18 Jahre, bei Kategorie D 14 Jahre.
Prüfungen werden von den zuständigen Landratsämtern abgenommen.
Besitzer eines amtlichen deutschen Befähigungsnachweises, der nicht für den Bodensee gilt,
wie Sportbootführerschein-See und Binnen sowie SKS, können bei der zuständigen Behörde für insgesamt 30 Tage innerhalb eines Kalenderjahres ein "Urlaubs-Schifferpatent" beantragen.
Inhabern von Bodensee-Schifferpatenten kann auf Antrag ein amtlicher
Sportbootführerschein-Binnen für die jeweilige Antriebsart
ausgestellt werden
Anerkennung anderer Führerscheine
Wer einen amtlich anerkannten Segelnachweis besitzt, wird von der praktischen Segelprüfung sowie den theoretischen Segelfragen
(Kategorie D) befreit:
- DSV-A-Schein, ausgestellt vor dem 31.03.1989
- Sportbootführerschein Binnen unter Segel
--Sportküstenschifferschein unter Segel
- Sportseeschifferschein unter Segel
- Sporthochseeschifferschein unter Segel
- Internationale Zertifikat nach der ECE-Resolution Nr. 40 TRANS/SC.3/147 unter Segel.
Wer einen amtlich anerkannten Motorbootnachweis besitzt, wird von der praktischen Motorbootprüfung
(Kategorie A) befreit:
- DSV-A-Schein, ausgestellt vor dem 31.03.1989 unter Motorr
- Sportbootführerschein Binnen unter Motor
- Sportküstenschifferschein unter Motor
- Sportseeschifferschein unter Motor
- Sporthochseeschifferschein unter Motor
- Internationale Zertifikat nach der ECE-Resolution Nr. 40 TRANS/SC.3/147 unter Motor
- Sportbootführerschein See
- Motorbootführerschein Binnen A.