| Hinweis:
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
hat am 01. Jan. 2006 ein Merkblatt über Neue Funkzeugnisse
für den Seefunkdienst herausgegeben, in dem die neuen
Prüfungsrichtlinien erläutert werden. Inzwischen hat sich einiges geändert: * Zum Erwerb eines Sportbootführerschein braucht man kein Funkzeugnis mehr. * Dafür muss der Sportbootführer das Betriebszeugnis für die installierte Funkausrüstung besitzen. * Ist an Bord - auch eines Charterschiffs - eine Funkanlage installiert, und besitzt der Skipper kein Betriebszeugnis, so stellt das eine Ordnungswidrigkeit dar! (Ausschalten gilt nicht, ein Bußgeld ist ab 01.10.2007 fällig.) (Das Merkblatt des BMV kann im Download-Bereich heruntergeladen werden). Die UK Coastguard teilt in einem Flugblatt für Sportbootfahrer mit, dass die Verpflichtung den internationalen Notrufkanal 16 abzuhören, aufgehoben ist. Sie empfiehlt dringend, Funkgeräte mit DSC anzuschaffen. |