Sonstige Befähigungsnachweise
Sportbootführerschein-Binnen
Amtlich vorgeschrieben
auf allen
Binnenschifffahrtsstraßen, d. h. innerhalb des Geltungsbereichs der
Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (z. B. Lahn, Neckar, Main, Saale,
diverse Kanäle, Binnenbereiche der Elbe, Weser) und der
Schifffahrtspolizeiverordnungen für Rhein, Mosel und Donau.
Erforderlich zum Führen von Sportbooten mit einer Länge von weniger
als 15 m, die mit einer Antriebsmaschine von mehr als 3,68 kW (5 PS)
ausgestattet sind.
Voraussetzungen für den Erwerb (Auszug):
Mindestalter 16 Jahre; körperliche und geistige Tauglichkeit
(ausreichendes Sehvermögen, ggf. mit Sehhilfe; ausreichendes
Farbunterscheidungsvermögen; ausreichendes Hörvermögen, ggf. mit
Hörhilfe); Zuverlässigkeit (Vorlage eines Kfz-Führerscheines bzw.
Führungszeugnisses für Behörden, grundsätzlich jedoch nicht bei
Bewerbern unter 18 Jahren).
Wer im Besitz eines Bodenseepatentes ist,
erhält den entsprechenden Sportbootführerschein-Binnen auf Antrag
ohne weitere Prüfung.
Sportseeschifferschein
Empfohlener amtlicher Befähigungsnachweis für Führer von Yachten
in küstennahen Seegewässern (Gewässer aller Meere bis zu 30
Seemeilen Abstand von der Festlandküste sowie die Seegebiete der
Ost- und Nordsee, des Kanals, des Bristolkanals, der Irischen und
Schottischen See, des Mittelmeeres und des Schwarzen Meeres). Der
Sportseeschifferschein kann für Yachten mit Antriebsmaschine oder
mit Antriebsmaschine und unter Segel erworben werden. Zum Führen
bestimmter Traditionsschiffe ist der Besitz des
Sportseeschifferscheines obligatorisch.
Voraussetzungen für den Erwerb: Mindestalter 16 Jahre; Besitz des
Sportbootführerscheines-See und Nachweis, dass nach dessen Erwerb
mindestens 1000 Seemeilen auf Yachten im Seebereich, davon
mindestens 500 Seemeilen vor der theoretischen Prüfung als
Wachführer oder dessen Vertreter auf Yachten, zurückgelegt wurden
(alternativ: Besitz des Sportküstenschifferscheines oder eines vor
dem 01.10.1999 vom DSV ausgestellten BR-Scheines; Nachweis, dass
nach Erwerb des Sportküstenschifferscheines bzw. BR-Scheines
mindestens 700 Seemeilen auf Yachten mit der jeweiligen Antriebsart
im Seebereich zurückgelegt wurden).
Sporthochseeschifferschein
Empfohlener
amtlicher Befähigungsnachweis für Führer von Yachten in der
weltweiten Fahrt. Diese umfasst alle Meere. Der
Sporthochseeschifferschein kann für Yachten mit Antriebsmaschine
oder mit Antriebsmaschine und unter Segel erworben werden. Zum
Führen bestimmter Traditionsschiffe ist der Besitz des
Sporthochseeschifferscheines obligatorisch.
Voraussetzungen für den Erwerb: Mindestalter 18 Jahre; Besitz des
Sportseeschifferscheines für Yachten mit der jeweiligen Antriebsart;
Nachweis, dass nach Erwerb des Sportseeschifferscheines mindestens
1000 Seemeilen als Wachführer auf Yachten mit der jeweiligen
Antriebsart im Seebereich zurückgelegt wurden, davon mindestens 500
Seemeilen vor der theoretischen Prüfung.