Sonstige Befähigungsnachweise


Sportbootführerschein-Binnen   

Amtlich vorgeschrieben auf allen Binnenschifffahrtsstraßen, d. h. innerhalb des Geltungsbereichs der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (z. B. Lahn, Neckar, Main, Saale, diverse Kanäle, Binnenbereiche der Elbe, Weser) und der Schifffahrtspolizeiverordnungen für Rhein, Mosel und Donau.

Erforderlich zum Führen von Sportbooten mit einer Länge von weniger als 15 m, die mit einer Antriebsmaschine von mehr als 3,68 kW (5 PS) ausgestattet sind.

Voraussetzungen für den Erwerb (Auszug):
Mindestalter 16 Jahre; körperliche und geistige Tauglichkeit (ausreichendes Sehvermögen, ggf. mit Sehhilfe; ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen; ausreichendes Hörvermögen, ggf. mit Hörhilfe); Zuverlässigkeit (Vorlage eines Kfz-Führerscheines bzw. Führungszeugnisses für Behörden, grundsätzlich jedoch nicht bei Bewerbern unter 18 Jahren).

Wer im Besitz eines Bodenseepatentes ist, erhält den entsprechenden Sportbootführerschein-Binnen auf Antrag ohne weitere Prüfung.

Sportseeschifferschein  

Empfohlener amtlicher Befähigungsnachweis für Führer von Yachten in küstennahen Seegewässern (Gewässer aller Meere bis zu 30 Seemeilen Abstand von der Festlandküste sowie die Seegebiete der Ost- und Nordsee, des Kanals, des Bristolkanals, der Irischen und Schottischen See, des Mittelmeeres und des Schwarzen Meeres). Der Sportseeschifferschein kann für Yachten mit Antriebsmaschine oder mit Antriebsmaschine und unter Segel erworben werden. Zum Führen bestimmter Traditionsschiffe ist der Besitz des Sportseeschifferscheines obligatorisch.

Voraussetzungen für den Erwerb: Mindestalter 16 Jahre; Besitz des Sportbootführerscheines-See und Nachweis, dass nach dessen Erwerb mindestens 1000 Seemeilen auf Yachten im Seebereich, davon mindestens 500 Seemeilen vor der theoretischen Prüfung als Wachführer oder dessen Vertreter auf Yachten, zurückgelegt wurden (alternativ: Besitz des Sportküstenschifferscheines oder eines vor dem 01.10.1999 vom DSV ausgestellten BR-Scheines; Nachweis, dass nach Erwerb des Sportküstenschifferscheines bzw. BR-Scheines mindestens 700 Seemeilen auf Yachten mit der jeweiligen Antriebsart im Seebereich zurückgelegt wurden).

Sporthochseeschifferschein  

Empfohlener amtlicher Befähigungsnachweis für Führer von Yachten in der weltweiten Fahrt. Diese umfasst alle Meere. Der Sporthochseeschifferschein kann für Yachten mit Antriebsmaschine oder mit Antriebsmaschine und unter Segel erworben werden. Zum Führen bestimmter Traditionsschiffe ist der Besitz des Sporthochseeschifferscheines obligatorisch.

Voraussetzungen für den Erwerb: Mindestalter 18 Jahre; Besitz des Sportseeschifferscheines für Yachten mit der jeweiligen Antriebsart; Nachweis, dass nach Erwerb des Sportseeschifferscheines mindestens 1000 Seemeilen als Wachführer auf Yachten mit der jeweiligen Antriebsart im Seebereich zurückgelegt wurden, davon mindestens 500 Seemeilen vor der theoretischen Prüfung.